Allgemeines zu Psychiatrie und Psychotherapie

Was macht ein Psychiater? Und was ist der Unterschied zwischen Psychiatrie und Psychotherapie?
Der Psychiater behandelt alle psychischen Erkrankungen. Er stellt zunächst eine Diagnose, aus der ein Behandlungsplan abgeleitet wird. Dann werden vom Psychiater die erforderlichen Behandlungsschritte koordiniert. Dazu gehören psychiatrische Gespräche und häufig auch medikamentöse Behandlungen, zusätzlich die ganze Bandbreite der sozialpsychiatrischen Maßnahmen unter Einbezug anderer Berufsgruppen (Sozialarbeiter, Ergotherapeuten, Pflegekräfte usw.) einschließlich stationärer Behandlungen und beruflicher Rehamaßnahmen.
Nur für einen kleineren Teil der psychisch Erkrankten ist eine Psychotherapie im engeren Sinn (s.u.) die richtige Behandlungsform, entweder allein oder zusätzlich z.B. zu einer medikamentösen Behandlung. Der Psychiater kann beraten, welche Therapieform angezeigt ist und gegebenenfalls zu einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten weiter überweisen. In der Regel hat der Psychiater zwar auch eine Psychotherapie-Ausbildung, wird aber die psychotherapeutische Behandlung meist nicht selbst übernehmen können (z.B. aus Kapazitätsgründen).
Bei Überweisung zu einer sog. Richtlinien-Psychotherapie (d.h. nach den Richtlinien der Krankenkassen) erfolgen die therapeutischen Gespräche mit dem Psychotherapeuten in der Regel wöchentlich mit jeweils 50-minütigen Sitzungen. Psychiatrische Gespräche sind dagegen deutlich kürzer und nur in größeren Abständen möglich. Dies liegt auch daran, dass die Gesetzgebung und die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit zu psychiatrischen Gesprächen extrem beschnitten haben. Seit 1.7.2010 können psychiatrische Gespräche nicht mehr als Einzelleistung abgerechnet werden. Es werden nur noch Pauschalen pro Patient und Quartal bezahlt (sog. Regelleistungsvolumen). Dieser Pauschalbetrag ist im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein so niedrig bemessen, dass er bereits nach dem ersten eingehenden Gespräch im Quartal aufgebraucht ist. Es ist sehr zu bedauern, dass dadurch die Psychiatrie als „sprechende Medizin“ in ihrem wesentlichsten Teil, nämlich dem Gespräch, erheblich eingeschränkt wird. In der Regel müssen deshalb engmaschigere psychiatrische Gespräche auf Krisensituationen beschränkt werden. Anders verhält sich dies bei der Richtlinien-Psychotherapie, die immer pro Sitzung bezahlt wird, aber nicht für alle Patienten bzw. alle Krankheitsbilder geeignet und zugänglich ist.
Was bedeutet Psychotherapie?
Es gibt eine große Anzahl von psychotherapeutischen Schulen mit sehr unterschiedlichen theoretischen Konzepten. Nur wenige sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen wissenschaftlich belegt. Durch die Krankenkassen sind zum jetzigen Zeitpunkt nur drei Therapierichtungen anerkannt und zugelassen, nämlich Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Die einzelnen Schulen weisen in ihren Herangehensweisen bei der Behandlung große Unterschiede auf, es gibt jedoch auch wesentliche Gemeinsamkeiten. So werden in jeder Therapie für den Patienten bedeutsame Konflikte und Probleme bearbeitet, es ergeben sich Erklärungen für Ursachen dieser Probleme und es wird nach neuen Bewältigungsmöglichkeiten gesucht.
Die praktische Durchführung der Psychotherapie ist sehr vielfältig, sie kann ambulant oder stationär, einzeln oder in der Gruppe erfolgen. Auch die Dauer der Therapie ist sehr variabel. Manchmal können einige Einzelsitzungen ausreichend sein, um eine eng umgrenzte Störung zu lindern, es gibt mehrwöchige stationäre Behandlungen in entsprechend spezialisierten Kliniken, Psychotherapie kann sich ambulant aber auch über viele Monate bis Jahre erstrecken.
Im weiteren Sinne findet Psychotherapie immer auch in den psychiatrischen Gesprächen statt, die in der Praxis mit dem psychotherapeutisch ausgebildeten Psychiater geführt werden. Davon zu unterscheiden ist die Psychotherapie im engeren Sinne nach den Richtlinien der Krankenkassen. Als solche ist sie eine sog. genehmigungspflichtige Leistung, die nach genau festgelegten Kriterien erfolgt:
Nach maximal fünf Probesitzungen, die dem Kennenlernen dienen und der Klärung der Frage, ob eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient und Therapeut möglich ist, wird bei der Krankenkasse die Therapie als Kurzzeittherapie (25 Stunden) oder als Langzeittherapie (45 Stunden bei Verhaltenstherapie bzw. 50 Stunden bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie) beantragt. Die Krankenkasse leitet einen anonymisierten Bericht des Therapeuten mit einem therapeutischen Konzept (die Schweigepflicht bleibt damit gewahrt) an einen Gutachter weiter, der die geplante Therapie hinsichtlich Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Erfolgsaussichten beurteilt. Voraussetzung für die Genehmigung ist unter anderem, dass relevante psychisch bedingte Krankheitssymptome vorliegen müssen; die Behandlung von leichteren Befindlichkeitsstörungen oder Selbsterfahrung gehört nicht in den Leistungsumfang der Krankenkassen. Erst nach erfolgter Genehmigung können die Sitzungen durchgeführt werden. Diese dauern in der Regel 50 Minuten und finden meist 1 x wöchentlich statt. Bei Bedarf kann in besonderen Fällen eine Verlängerung beantragt werden.
Die hohe Wirksamkeit von psychotherapeutischer Behandlung ist für eine Vielzahl von psychischen Erkrankungen nachgewiesen. Psychotherapie ist als eigenständige Behandlung wirksam, oft kann es jedoch sinnvoll sein, sie mit medikamentöser Therapie zu kombinieren (z.B. bei Depressionen). Umgekehrt können Erkrankungen, die vorrangig medikamentös zu behandeln sind (z.B. Psychosen), effektiv durch Psychotherapie unterstützt und begleitet werden.
Der Einsatz einer Psychotherapie ist in der Regel dann besonders Erfolg versprechend, wenn das eingesetzte Verfahren bzw. die gewählte Kombination unterschiedlicher Methoden genau auf das zu lösende Problem zugeschnitten sind. Was im Einzelfall die richtige Therapieform oder Kombination ist, kann der Laie schwer beurteilen. Die Beratung durch einen Psychiater kann hierbei entscheidend weiterhelfen, auch wenn dieser die Psychotherapie nicht selbst durchführen kann. Häufig kann aber durch den Psychiater bei der Suche nach einem geeigneten Therapeuten Unterstützung angeboten werden.
Ebenso wichtig wie die Therapieform ist, dass die „Chemie“ zwischen Ihnen und dem Therapeuten stimmt. Achten Sie auf Ihre innere Stimme. Fühlen Sie sich im Gespräch mit einem Therapeuten gut aufgehoben, ist eine bedeutende Voraussetzung für den Therapieerfolg erfüllt. Stellt sich in den ersten Sitzungen kein Vertrauensverhältnis ein, sollten Sie einen anderen Psychotherapeuten aufsuchen.
Voraussetzung jeder Psychotherapie ist eine ausreichende Stabilität, aber auch Zuverlässigkeit und ein gewisses Maß an Veränderungsmotivation, damit die gewonnen Einsichten im Alltag umgesetzt werden können. Nicht jede psychische Erkrankung kann mit den Mitteln der Psychotherapie erfolgreich behandelt werden.
Wer führt Psychotheraphie durch?
Im Gegensatz zum Begriff Psychotherapie ist die Berufsbezeichnung Psychotherapeut gesetzlich geschützt. Wer diesen Titel führt, ist entweder Arzt oder Diplompsychologe und hat nach dem Hochschulstudium eine umfangreiche mehrjährige Zusatzausbildung absolviert. Man unterscheidet dementsprechend ärztliche und psychologische Psychotherapeuten (nur Kinder- und Jugendlichentherapeuten dürfen vom Grundberuf her auch Pädagogen sein).
Ein Psychiater hat Medizin studiert und nach dem Studium eine mehrjährige Facharztausbildung in der Psychiatrie absolviert. Hierbei werden spezielle Kenntnisse erworben über Entstehung und Verlauf von Krankheiten des Geistes und der Seele sowie über deren Behandlung. Früher wurde erst durch eine freiwillige psychotherapeutische Zusatzausbildung der Zusatztitel Psychotherapie erworben und damit die Berechtigung, auch psychotherapeutische Behandlungen (im Sinne der Richtlinien) durchzuführen. Seit einigen Jahren ist die psychotherapeutische Weiterbildung Pflichtbestandteil der Ausbildung zum Psychiater, der seither Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie genannt wird.
Nervenärzte, Ärzte für Nervenheilkunde oder Ärzte für Neurologie und Psychiatrie haben zusätzlich zur psychiatrischen Ausbildung auch eine Facharztweiterbildung im Fach Neurologie absolviert. Falls eine psychotherapeutische Zusatzqualifikation erworben wurde, ist dies durch den Zusatztitel Psychotherapie kenntlich gemacht.
Daneben gibt es seit einigen Jahren noch den Facharzt für psychotherapeutische bzw. psychosomatische Medizin, der ausschließlich psychotherapeutisch tätig ist und vertiefte Psychotherapiekenntnisse in einer eigenen Facharztprüfung nachweisen muss.
Auch Ärzte jeder anderen Fachrichtung haben die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Zusatzausbildung, sie führen den Zusatztitel Psychotherapie dann mit Bindestrich hinter ihrer eigentlichen Facharztbezeichnung (z.B. Allgemeinmediziner, Gynäkologen usw.). Diese Zusatzausbildung ist im Umfang verhältnismäßig kurz und nicht mit der langjährigen Ausbildung eines Facharztes für Psychiatrie vergleichbar.
Neben ärztlichen Psychotherapeuten gibt es den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten. Diese haben wie die Mediziner zunächst ein Grundstudium absolviert (Psychologie) und machen nach dem Studium eine intensive psychotherapeutische Zusatzausbildung, die schließlich ihre Approbation (Berufszulassung) als Psychotherapeut ermöglicht. Wie die ärztlichen Psychotherapeuten können sie über die Chipkarte direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Zahlenmäßig werden die meisten ambulanten psychotherapeutischen Behandlungen von Psychologen durchgeführt. Da Psychologen rein psychotherapeutisch tätig sind und weder Medikamente verordnen, noch Krankschreibungen ausstellen oder Krankenhauseinweisungen vornehmen können, ist oft zusätzlich eine Behandlung bei einem Psychiater erforderlich.
Psychotherapeutische Behandlung wird auch von anderen Berufsgruppen im Rahmen des Heilpraktikergesetzes angeboten. In diesem Fall ist sie nicht durch die Krankenkasse erstattungsfähig. Es gibt hier keine gesetzlichen Vorgaben über Umfang und Qualität der Ausbildung. Sie sollten deshalb sehr genau prüfen, ob Sie sich einer solchen Behandlung anvertrauen möchten. Scheuen Sie sich im Zweifel nicht, den Therapeuten Ihrer Wahl direkt nach seiner Ausbildung zu fragen.
Druckversion | Sitemap
Praxis Dr. Barbara Klocker